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Segel-Surf-Club Neufahrn e.V.

Mitgliedschaft

Jede natürliche Person kann Mitglied beim Segel-Surf-Club Neufahrn e.V. werden. Durch eine Mitgliedschaft können unsere Einrichtungen und das Clubmaterial an unserem See kostenlos genutzt werden. Unser engagiertes Team steht dir dabei immer gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Mit dem Aufnahmeantrag könnt Ihr Euch beim Segel-Surf-Club Neufahrn e.V. anmelden. Für die Anmeldung ist ein SEPA Lastschriftmandat (im Aufnahmenantrag enthalten) notwendig. Bitte beachtet auch unser Merkblatt Mitgliedschaft und unsere Hausordnung.

Mitgliedsbeiträge

Zur Finanzierung des Vereins haben die Mitglieder einen Jahresbeitrag zu leisten.

Bei den Beiträgen unterscheiden wir Einzelmitgliedschaft und die Familienmitgliedschaft. Jugendliche zahlen jeweils den halben Beitrag. Bei der Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr fällig. Eine vereinfachte Aufstellung der Beiträge findet sich in der Tabelle, alles weitere findet Ihr in Was kostet was? und in der Beitrags- und Gebührenordnung.

Mitgliedsbeitrag70,00 €
ermäßigter Mitgliedsbeitrag 35,00 €
Aufnahmegebühr Einzelperson70,00 €
ermäßigte Aufnahmegebühr35,00 €

Arbeitsdienst

Auf der Jahreshauptversammlung vom 26.01.1990 wurde für alle Vereinsmitglieder ein Arbeitsdienst beschlossen, ersatzweise ein Arbeitsgeld.
Zurzeit gilt folgende Regelung:

  • Einzelmitgliedschaft bis 60 Jahre: 3 Stunden
  • Familienmitgliedschaft: je 2 Stunden pro Familienmitglied zwischen 14 und 60 Jahre
  • Mitglieder unter 14 Jahren: kein Arbeitsdienst.

Als Arbeitsdienst werden alle Arbeiten, die für den Club erbracht werden, gewertet z. B. Mithilfe bei Veranstaltungen,  Ausführung  von  Reparaturen  (Gebäude,  Anlagen,  Boards,  Segel,  etc.),  Besorgungen, Übernahme von Ehrenämtern, etc.

Termine werden am Jahresanfang bekannt gegeben. Zur besseren Planung benötigen wir eine Anmeldung für den jeweiligen Termin. Dies erfolgt über den internen Mitgliederbereich.

Satzung

In der Satzung sind die Regeln für die Mitglieder und die Organe des Vereins festgelegt.

  • Hauptversammlung
    Die Hauptversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt. Durch die Hauptversammlung wird der Kassenabschluss genehmigt, Satzungsänderungen sowie Beitragsänderungen beschlossen. Ferner werden alle 2 Jahre die Organe (Vorstand, Ehrenrat, Kassenprüfer) des Vereins gewählt.
  • Vorstand
    Der Vorstand besteht nach der Satzung aus 5 Personen (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Sportwart, Schriftführer). In den erweiterten Vorstand gehören außerdem noch ein Jugendwart, Gerätewart, Pressesprecher und der Webmaster. Gemeinsam führen sie den Verein.
  • Ehrenrat
    In den Ehrenrat werden durch die Hauptversammlung 5 Personen gewählt. Ihre Aufgabe ist die Einhaltung der Satzung durch den Vorstand sicher zu stellen. Er fungiert als Schiedsstelle bei Unstimmigkeiten unter den Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand (z.B. Ausschluss eines Mitgliedes).
  • Kassenprüfer / Revisoren
    Durch die Kassenprüfer bzw. Revisoren werden vor der jährlichen Hauptversammlung die Einnahmen und Ausgaben überprüft. Die Kassenprüfer berichten über ihre Erkenntnisse auf der Hauptversammlung.

Den aktuellen Wortlaut findet ihr in unserer Satzung (2018-01).

Sollten Eure Fragen durch unsere Informationen noch nicht beantwortet sein, könnt Ihr euch gerne an eines unserer Vorstandsmitglieder wenden.