Arbeitsdienst
Auf der Jahreshauptversammlung vom 26.01.1990 wurde für alle Vereinsmitglieder ein Arbeitsdienst beschlossen, ersatzweise ein Arbeitsgeld.
Zurzeit gilt folgende Regelung:
- Einzelmitgliedschaft bis 60 Jahre: 3 Stunden
- Familienmitgliedschaft: je 2 Stunden pro Familienmitglied zwischen 14 und 60 Jahre
- Mitglieder unter 14 Jahren: kein Arbeitsdienst.
Als Arbeitsdienst werden alle Arbeiten, die für den Club erbracht werden, gewertet z. B. Mithilfe bei Veranstaltungen, Ausführung von Reparaturen (Gebäude, Anlagen, Boards, Segel, etc.), Besorgungen, Übernahme von Ehrenämtern, etc. Hierzu werden am Jahresanfang einige Termine bekannt gegeben.
Für die Teilnahme am Arbeitsdienst ist eine Anmeldung erforderlich. Deinen persönlichen Link für die Terminanmeldung findest Du in unseren SSC-Info’s bzw. in den Terminerinnerungen.
Die nächsten Termine: