Familienmitgliedschaft / reduzierter Beitrag

Voraussetzung für die Familienförderung bzw. den reduzierten Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 27 Jahren (zum Stichtag 01.01.2018), die noch in Ausbildung oder im Studium sind, ist die Vorlage des Ausbildungsnachweises bzw. die Immatrikulationsbescheinigung. Die Bescheinigung muss bis zum 12.03.2018 vorliegen, ansonsten wird der volle Beitrag für Einzelmitgliedschaft berechnet.

Die Bescheinigung bitte per Post an unsere Postfachadresse oder per eMail an den Kassenwart schicken.