Satzung

In der Satzung sind die Regeln für die Mitglieder und die Organe des Vereins festgelegt.

  • Hauptversammlung
    Die Hauptversammlung findet in der Regel ein mal im Jahr statt. Durch die Hauptversammlung wird der Kassenabschluss genehmigt Satzungsänderungen sowie Beitragsänderungen beschlossen. Ferner werden alle 2 Jahre die Organe (Vorstand, Ehrenrat, Kassenprüfer) des Vereins gewählt.
  • Vorstand
    Der Vorstand besteht nach der Satzung aus 5 Personen (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Sportwart, Schriftführer), In den erweiterten Vorstand wurden noch ein Jugendwart, Gerätewart, Pressesprecher und der Webmaster gewählt. Gemeinsam führen sie den Verein
  • Ehrenrat
    In den Ehrenrat werden durch die Hauptversammlung 5 Personen gewählt. Ihre Aufgabe ist die Einhaltung der Satzung durch den Vorstand sicher zu stellen und fungiert als Schiedsstelle bei Unstimmigkeiten unter den Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand (z.B. Ausschluss eines Mitgliedes).
  • Kassenprüfer / Revisoren
    Durch die Kassenprüfer bzw. Revisoren werden vor der jährlichen Hauptversammlung die Einnahmen und Ausgaben überprüft. Die Kassenprüfer berichten über ihre Erkenntnisse auf der Hauptversammlung.

Den aktuellen Wortlaut findet ihr in unserer Satzung (2018-01).