Familienmitgliedschaft / reduzierter Beitrag 2023

Voraussetzung für die Familienförderung bzw. den reduzierten Beitrag für Jugendliche und junge Erwachsene (Schüler, Azubi, Studenten, FSJ oder FÖJ)  im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (zum Stichtag 01.01.2023) ist, dass der erforderliche Nachweis erbracht wird.

Als Nachweis wird anerkannt:

  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes
  • Bestätigung der Schule
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zahlung von Kindergeld des laufenden Jahres
  • Nachweis über FSJ/FÖJ

Der Nachweis muss bis zum 1. April 2023 bzw. für Neumitglieder mit dem Aufnahmeantrag vorgelegt werden.